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   BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91   

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https://dejure.org/1993,5781
BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91 (https://dejure.org/1993,5781)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91 (https://dejure.org/1993,5781)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 (https://dejure.org/1993,5781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat an den Sachvortrag auch nicht stillschweigend Anforderungen gestellt, mit denen der Prozeßbevollmächtigte nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91
    Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleibt (BVerfGE 74, 1 [5]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91
    Es widerspricht rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung, dem rechtsuchenden Bürger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Anwalts zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 40, 42 [44]; 79, 372 [376 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91
    Es widerspricht rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung, dem rechtsuchenden Bürger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Anwalts zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 40, 42 [44]; 79, 372 [376 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91
    Ein Fristverlängerungsantrag war auch nicht von vornherein aussichtslos, da dem Antrag auch nach Fristablauf wirksam stattgegeben werden kann (vgl. BVerwGE 10, 75 [77]) und der Beschwerdeführer gerade im Hinblick auf die unvorhergesehene technische Störung mit einer erneuten Verlängerung rechnen durfte.
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 162/84

    Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung durch Verschulden des

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 1066/91
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung begründet das Ausnutzen einer Frist bis zum letzten Tag erhöhte Sorgfaltspflichten (vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 166; BGH, VersR 1985, 551).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - VI C 70.58 -,BVerwGE 10, 75 (76 f.), und Beschluss vom 31. Mai 1990 - 3 C 20.88 -, BayVBl. 1991, 93 = juris Rn. 12, jeweils zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist, sowie Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris Rn. 15, zur Fristverlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG; BGH, Beschluss vom 18. März 1982 - GSZ 1/81 -, BGHZ 83, 217 = juris Rn. 5 ff., zur Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfristen nach der ZPO; BFH, Beschluss vom 7. Mai 2001 - III B 10.01 -, juris Rn. 21, zur Verlängerung richterlicher Fristen; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 57 Rn. 8.
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94

    Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer

    Nutzt ein Bürger, wozu er grundsätzlich berechtigt ist (BVerfGE 74, 220 [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86]), die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zum letzten Tag aus, so begründet dies allerdings in den Grenzen der Zumutbarkeit erhöhte Sorgfaltsanforderungen (BVerfG Beschluß vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 - AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 11.11.2020 - 14 Sa 982/20

    Reicht der Rechtsmittelführer die Berufungsbegründungsschrift in einem nicht

    Machen sie von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies allerdings in den Grenzen der Zumutbarkeit erhöhte Sorgfaltsanforderungen (BVerfG 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91- AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - Juris) .
  • BVerfG, 02.07.2014 - 1 BvR 862/13

    Erhöhte Sorgfaltspflichten bzgl Fristwahrung bei Ausnutzung der Beschwerdefrist

    Der Beschwerdeführer muss alle gebotenen Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Fristversäumnis zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 -, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
    Der Beschwerdeführer muss alle gebotenen Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Fristversäumnis zu vermeiden (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 1 BvR 862/13 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 - juris Rn. 6).
  • BFH, 07.05.2001 - III B 10/01

    Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Ehegatten - Einkommensteuer - Mündliche

    Diese Anforderung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung als verfassungskonform gebilligt (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 12. März 1986 1 BvR 1328/85, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 112; vom 2. März 1990 1 BvR 1432/89, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 132; vom 25. Februar 1993 2 BvR 1066/91, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 153).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 LC 168/18

    BeA; Berufungsbegründungsfrist; Digifax; Fristversäumnis; Fristversäumnis,

    Ein Fristverlängerungsantrag sei auch nicht von vornherein aussichtslos, da dem Antrag auch nach Fristablauf wirksam stattgegeben werden könne und der Prozessbevollmächtigte gerade im Hinblick auf die unvorhergesehene technische Störung mit einer erneuten Verlängerung habe rechnen dürfen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.2.1993 - 2 BvR 1066/91 -, juris Rn. 6).
  • LAG Berlin, 01.02.1995 - 13 Sa 140/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung wegen Schwierigkeiten bei der

    Die Ausnutzung der Frist bis zum letzten Tag begründet allerdings erhöhte Sorgfaltspflichten (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 -, AP Nr. 20 zu § 233 ZPO 1977; BGH, NJW 1992, 244 , m.w.N.; BAG, Urteil vom 14. September 1994, aaO.), deren Verletzung durch den Prozessbevollmächtigten dem Berufungskläger gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen sind.
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22

    Erheben und Begründen der Verfassungsbeschwerde binnen einer Frist von einem

    Der Beschwerdeführer muss alle gebotenen Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Fristversäumnis zu vermeiden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 79-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 1 BvR 862/13 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 - juris Rn. 6).
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